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LEITGEDANKEN
BIOGRAFIE
PROJEKTE
Was leistet ein Architekt ?
 
Die Aufgaben des Architekten bestehen im Wesentlichen in der
Gesamtabwicklung eines Bauvorhabens von der ersten vagen
Skizze bis zur Schlüsselübergabe.
Er erarbeitet mit dem Bauherren eine Zielvorgabe in Hinblick auf
die Gestaltung, Konstruktion, Bauweise, Ausstattung unter
Berücksichtigung eines vorgegebenen Kostenrahmens.
Er klärt alle baurechtlichen Zuläßigkeiten und bewirkt die
Baugenehmigung. Er beteiligt leitet und koordiniert in Absprache
mit dem Bauherren alle weiteren Fachingenieure wie:
Tragwerksplaner, Fachingenieure für Heizung / Lüftung / Elektro
und Landschaftsplaner etc.
Zusammen mit dem Bauherren bemustert der Architekt den
Ausbaustandard aller Details.
Er leistet die detaillierte Werkplanung, prüft alle Detailpläne der
Fachingenieure, ermittelt die Massen und schreibt alle Leistungen
aus. Er erstellt Preisspiegel für die Vergabe der Bauleistungen,
sodaß nur leistungsfähige und günstige Firmen den Zuschlag
erhalten. Er ermittelt und kontrolliert die Baukosten auch während
der Bauausführung. Er leistet die Bauleitung, prüft alle
Rechnungen
und regelt eine ordnungsgemäße Abnahme.
Somit sorgt er nicht nur für eine absolute Entlastung des Bauherren
während der gesamten Planungs- und Ausführungszeit, sondern
wahrt auch dessen wirtschaftliche, terminliche und rechtliche
Interessen.
Planungsleistungen
Grundlage aller Planungsleistungen bildet die Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure HOAI, jeweils in der neuesten
Fassung.
Von meinem Büro werden alle Leistungsphasen der
Gebührenordnung für Architekten angeboten. In Anlehnung an die
Terminologie der HOAI sind dies die im folgenden genannten
Leistungen. Darüber hinaus sind zur Planung des Gebäudes
zusätzliche Fachingenieure erforderlich.
1. Grundlagenermittlung Klären aller Voraussetzungen
und Randbedingungen der
Planung:
  dies kann einschließen Ortsbegehung, ein Aufmaß
(Herstellen von Bestandsplänen,
Erarbeiten eines Maßnahmenkataloges
(Raumprogramm),
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen etc.
2. Vorplanung Erarbeiten der wesentlichen Teile
der Planung
  das heißt u.a. Skizzenhafter Vorentwurf mit
Grundriss, Schnitt und Ansicht, erste
Kostenschätzung etc. Integrieren der
Vorplanung anderer Fachingenieure
3. Entwurfsplanung Erarbeiten der endgültigen Lösung
der Planungsaufgabe
  das heißt u.a. Genaue Zeichnung aller Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Flächen- und Volumenberechnungen, genauere Kostenschätzung etc. Integrieren der Entwurfsplanung anderer Fachingenieure
4. Genehmigungsplanung Erarbeiten der endgültigen Lösung
der Planungsaufgabe
  das heißt u.a. Erstellen der Bauantragsunterlagen,
Vermaßung aller Zeichnungen
zusätzliche Berechnungen, und
zeichnerische Nachweise,
Antragsformulare, Kostenberechnung
unter Einbeziehung der
Kostenansätze der Fachplanung etc.
5. Ausführungsplanung Erarbeiten und Darstellen der
ausführungsreifen Planungslösung
  das heißt u.a. Prüfen und Einarbeiten aller
Fachplanungen in die
Werkpläne aller Grundrisse, Schnitte
und Ansichten, Detailpläne, soweit
erforderlich, etc.
6. Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und
Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen
  das heißt u.a Beschreibung in Textform aller
erforderlichen Bauleistungen vom
Rohbau bis zum kleinsten
Ausbaudetail und Versenden der
Ausschreibungen an ausgewählte
Firmen etc.
7. Mitwirkung bei der Vergabe Ermitteln der Kosten und
Mitwirkung bei der
Auftragsvergabe
  das heißt u.a. Auswertung aller zu wertenden
Leistungsverzeichnisse mit
Preisspiegel mit Vergabevorschlag,
Gestaltung der Bauverträge mit den
Firmen etc.
8. Objektüberwachung Bauleitung des Objektes
  das heißt u.a Prüfen der Ausführung vor Ort,
terminliche Koordination der
Gewerke, Prüfen von Rechnungen,
Kontrolle der Planung und Koordination von Änderungswünschen des Bauherren, Kontrolle der Fachbauleitung, Einweisung der Firmen und Beantwortung von Rückfragen der Firmen zur Baudurchführung, Ortstermine aller am Bau beteiligter mit Protokollen zum Baufortschritt etc.
9. Objektbetreuung und Dokumentation Mängelbeseitigung und Projektdokumentation
  das heißt u.a. Betreuung der Mängelbeseitigung
während der Gewährleistungsfrist,
Aufbereitung und Archivierung der
Zeichnungen für den Bauherren
10. Energieberatung Eingehende Beratung und energetisch optimierte Gebäudekonzeption, Berechnung des Primärenergiebedarfs nach der Energieeinsparverordnung, Erstellen des „Energiepasses“
Honorare
Grundlage der Vergütung ist ebenfalls die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, jeweils in der neuesten Fassung.
Das Honorar staffelt sich nach Grad der Komplexität des Bauvorhabens. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen unterschiedlichen „Honorarzonen“, Zone 1 bis 5.
Hierbei ist klar, daß ein sehr schwieriges Bauvorhaben einen weitaus größeren Planungsaufwand auslöst, als ein einfaches.
Ebenso gehen in die Honorarsumme die sog. „anrechenbaren Baukosten“ ein. Diese sind in der Regel die Herstellungskosten, welche der Architekt oder der Sonderingenieur auch planerisch betreut. Grundsätzlich gilt: je teurer ein Gebäude in der Herstellung, desto höher das anteilige Honorar.
Ebenfalls darf der Architekt auch bei Umbaumaßnahmen einen zusätzlichen Umbauzuschlag geltend machen.