1. |
Grundlagenermittlung |
Klären
aller Voraussetzungen
und Randbedingungen der
Planung: |
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dies
kann einschließen |
Ortsbegehung,
ein Aufmaß
(Herstellen von Bestandsplänen,
Erarbeiten eines Maßnahmenkataloges
(Raumprogramm),
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen etc. |
2.
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Vorplanung |
Erarbeiten der wesentlichen
Teile
der Planung |
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das
heißt u.a. |
Skizzenhafter
Vorentwurf mit
Grundriss, Schnitt und Ansicht, erste
Kostenschätzung etc. Integrieren der
Vorplanung anderer Fachingenieure |
3. |
Entwurfsplanung |
Erarbeiten
der endgültigen Lösung
der Planungsaufgabe |
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das
heißt u.a. |
Genaue
Zeichnung aller Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Flächen-
und Volumenberechnungen, genauere Kostenschätzung etc. Integrieren
der Entwurfsplanung anderer Fachingenieure |
4.
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Genehmigungsplanung |
Erarbeiten der endgültigen
Lösung
der Planungsaufgabe |
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das
heißt u.a. |
Erstellen
der Bauantragsunterlagen,
Vermaßung aller Zeichnungen
zusätzliche Berechnungen, und
zeichnerische Nachweise,
Antragsformulare, Kostenberechnung
unter Einbeziehung der
Kostenansätze der Fachplanung etc. |
5.
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Ausführungsplanung |
Erarbeiten
und Darstellen der
ausführungsreifen Planungslösung |
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das
heißt u.a. |
Prüfen
und Einarbeiten aller
Fachplanungen in die
Werkpläne aller Grundrisse, Schnitte
und Ansichten, Detailpläne, soweit
erforderlich, etc. |
6.
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Vorbereitung
der Vergabe |
Ermitteln der Mengen
und
Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen |
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das
heißt u.a |
Beschreibung
in Textform aller
erforderlichen Bauleistungen vom
Rohbau bis zum kleinsten
Ausbaudetail und Versenden der
Ausschreibungen an ausgewählte
Firmen etc. |
7.
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Mitwirkung
bei der Vergabe |
Ermitteln
der Kosten und
Mitwirkung bei der
Auftragsvergabe |
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das
heißt u.a. |
Auswertung
aller zu wertenden
Leistungsverzeichnisse mit
Preisspiegel mit Vergabevorschlag,
Gestaltung der Bauverträge mit den
Firmen etc. |
8.
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Objektüberwachung |
Bauleitung
des Objektes |
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das
heißt u.a |
Prüfen
der Ausführung vor Ort,
terminliche Koordination der
Gewerke, Prüfen von Rechnungen,
Kontrolle der Planung und Koordination von Änderungswünschen
des Bauherren, Kontrolle der Fachbauleitung, Einweisung der Firmen
und Beantwortung von Rückfragen der Firmen zur Baudurchführung,
Ortstermine aller am Bau beteiligter mit Protokollen zum Baufortschritt
etc. |
9. |
Objektbetreuung
und Dokumentation |
Mängelbeseitigung
und Projektdokumentation |
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das
heißt u.a. |
Betreuung
der Mängelbeseitigung
während der Gewährleistungsfrist,
Aufbereitung und Archivierung der
Zeichnungen für den Bauherren |
10. |
Energieberatung |
Eingehende
Beratung und energetisch optimierte Gebäudekonzeption,
Berechnung des Primärenergiebedarfs nach der
Energieeinsparverordnung, Erstellen des „Energiepasses“ |
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